Der Bundesrat hat beschlossen, dass zahnärztliche Behandlungen ab
Montag 27.04.2020 unter besonderen Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit
der Coronavirus-Pandemie wieder durchgeführt werden dürfen (SSO-Medienmitteilung vom 21.04.2020). Dies gilt auch für
Risikopatienten. Sofern Sie nicht von uns kontaktiert werden, bleiben
bereits reservierte Termine ab dem 27.04.2020 bestehen und sind
verbindlich. Sollten Sie Ihren Termin verschieben wollen, melden Sie
sich bitte möglichst frühzeitig bei uns. Bei Patienten mit COVID-19-Symptomen oder nachweislicher Coronainfektion
dürfen weiterhin nur dringende Notfallbehandlungen durchgeführt werden.
Dafür überweisen wir Sie ans Inselspital. br> |